mds-prävention, Arbeitsmedizin, Kardiologie, Pneumologie, Allgemeinmedizin und Physiotherapie in Eppelheim / Heidelberg
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Verkehrsmedizin
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Mit uns fahren Sie sicher

Als Berufskraftfahrer, besonders wenn Sie auch Personen befördern, haben Sie eine interessante aber auch verantwortungsvolle Aufgabe im Straßenverkehr. Bei einem Unfall sind Sie, Passanten sowie Ihre Fahrgäste gefährdet. Daher hat die Gesetzgebung gesundheitliche Anforderungen vorgegeben, wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten. Zum Beispiel ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. Das bedeutet, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen müssen, um die Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde verlängert zu bekommen.

Geforderte Untersuchungen bei Ersterteilung der Fahrerlaubnis
Beim Neuerwerb der Fahrerlaubnis werden folgenden Untersuchungen gefordert:

·         Untersuchung der körperlichen Eignung: zum Erkennen von Krankheiten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. eine schlecht eingestellte Bluthochdruckerkrankung oder Zuckerkrankheit).

·         Untersuchung des Sehvermögens: zum Erkennen einer nicht ausreichenden Sehfunktionen, wie eine mangelnde Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld.

·         Leistungspsychologische Untersuchung: Hier wird Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung getestet.

 

Geforderte Untersuchungen bei Verlängerung der Fahrerlaubnis

Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der Fahrerlaubnis hängt vom Alter ab:

Für Verlängerungen, die nicht über das 50/60igste Lebensjahr hinaus gelten, werden die folgenden Untersuchungen benötigt:

·         Untersuchung der körperlichen Eignung

·         Untersuchung des Sehvermögens

Für Verlängerungen, die über das 60igste Lebensjahr hinaus (bei Busfahrern über das 50igste Lebensjahr hinaus) gelten, wird zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung gefordert: Diese Untersuchung testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. Ist bei Antragstellung auf Verlängerung das 55. (45.) Lebensjahr überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:

·         Erfolgt die Untersuchung ohne die leistungspsychologische Untersuchung, kommt es zu einer verkürzten Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, da diese dann nur bis zum 50./60. Geburtstag gültig ist.

·         Erfolgt die Untersuchung mit der leistungspsychologischen Untersuchung, kann die Fahrerlaubnis für die nächsten fünf Jahre verlängert werden.


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