In unserer Praxis für Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin bieten wir Ihnen in der Metropolregion Rhein-Neckar um Heidelberg und Mannheim einen kompletten Service um Ihr Betriebliches Gesundheitmanagement. Hier praesentieren wir Ihnen eine kompetente arbeitsmedizinische Betreuung von Klein- und mittelständigen Betrieben mit allen Grundsatzuntersuchungen, alle Untersuchungen zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie die allgemeinmedizinische Versorgung von Privatpatienten. Wir führen komplette Business-Check-ups inklusive Echokardiographie (Herzecho) und Ergospirometrie innerhalb eines Tages durch.
 
Ein weiteres Angebot für Sie ist die Haltungs- und Bewegungsdiagnostik sowie die Versorung mit sensomotorischen (propriozeptiven) Einlagen. In Kombination mit der Physiotherapie bieten wir eine äußerst effektive Therapie bei Schmerzen des Bewegungsapparates wie Rückenschmerzen, Knie- und Hüftproblemen und vielen mehr.
 
Das Team um Dr. Hans-Martin Wörner freut sich auf Ihren Besuch.
 


Sicher fahren!
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Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

Ein Arbeitsmediziner soll den Arbeitnehmer vor den "Gefahren" seiner Arbeit schützen.

Diese können unterschiedlich aussehen, je nachdem, ob Sie mit chemischen oder radioaktiven Soffen arbeiten, mit Hitze oder Kälte, einen LKW oder Stapler fahren, in der Höhe arbeiten müssen, oder einen Computerarbeitsplatz haben, sieht die "Gefahr" anders aus.

 

Hauptaufgabe ist nach § 3 ASiG die Unterstützung des Arbeitgebers im Gesundheitsschutz, bei der Unfallverhütung und bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes.

Weitere Aufgaben sind:

  • Begehungen
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschußsitzungen ( ASA Sitzungen)
  • Beratung bei der Planung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beurteilung von gesundheitsschädigenden physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen
  • Beratung bei der Persönlichen Schutzausrüstung
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Beratung bei Arbeitsplatzwechsekn aus gesundheitlichen Gründen
  • Rehabilitation Behinderter
  • Arbeitsplatzbeurteilungen
 

Wer braucht einen Arbeitsmediziner?

Jeder Betrieb mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet seinen Betrieb durch einen Arbeitsmediziner/ Betriebsarzt betreuen oder zumindest mitbetreuen zu lassen.

Gesetzliche Grundlage hierfür sind bislang noch die BGV A2 der jeweiligen Berufsgenossenschaft und die ArbmedVV.

 

Wie weiß man, wer untersucht werden muss?

In der ArbmedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, die eine Untersuchung entweder als Tätigkeitsvoraussetzung haben oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sind.

Gibt es einen Unterschied zwischen der Bezeichnung Betriebsarzt und Arbeitsmediziner?

Ja, der Arbeitsmediziner hat eine andere Ausbildung und diese mit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Der "Betriebsarzt" ist eine Zusatzbezeichnung, er hat jedoch vorher eine andere Facharztausbildung in einem anderen medizinische Fachgebiet mit der Facharztprüfung abgeschlossen. 
 
Nach dem abgeschlossenen Medizinstudium folgt eine fünfjährige, vollzeitige ärztliche Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Neben der Gebietsbezeichnung Facharzt für Arbeitsmedizin gibt es in Deutschland auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus. So kann fast jeder Facharzt diese Zusatzbezeichnung in einer einjährigen, vollzeitigen Weiterbildung erwerben. Grundlage der Weiterbildung ist in beiden Fällen ein mindestens 360 Stunden (ca. 9 Wochen) umfassender Kurs, in dem Themen aus der Arbeitsmedizin, -psychologie, Ergonomie, Technik, Wirtschaft, Recht, Sozialversicherungswesen usw. behandelt werden. Grundkenntnisse in diesen Fächern sind essentiell für die betriebsärztliche Tätigkeit. Während der Weiterbildung erwerben die Assistenzärzte unter Anleitung ihres Weiterbilders praktische Erfahrungen in allen Bereichen der Betriebs- oder Arbeitsmedizin. Beide Weiterbildungsgänge schließen mit einer Prüfung ab.

Kommt der Betriebsarzt in den Betrieb?

Zu Begehungen, speziellen Fragestellungen, die vor Ort geklärt werden müssen und regelmäßigen Terminen kommen wir in den Betrieb, genauso für Untersuchungen, die vor Ort durchgeführt werden können, wenn es mit dem Betrieb so vereinbart ist.

Manchmal sind weiterführende Untersuchungen notwendig, wie z.B. ein Belastungs-EKG - diese werden dann in der Praxis durchgeführt.

 

Wer bezahlt die Untersuchungen?

Der Arbeitgeber bezahlt die komplette Arbeitsmedizinische Betreuung einschließlich der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen.

Werden dem Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse mitgeteilt?

Nein, die Erbgebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

 

Auf der Beischeinigung wird bei Pflichtuntersuchungen lediglich vermerkt: Geeignet, unter bestimmten Voraussetzungen geeignet oder nicht geeignet, immer im Bezug auf die jeweilige Tätigkeit. (Der LKW Fahrer, der auch mit Brille nicht ausreichend sieht, wäre nicht geeignet.)

Der Untersuchte erhält diese Bescheinigung zur Weiterleitung an den Arbeitgeber.

 

Woher weiß man, wann man wieder zur Untersuchung gehen muss?

Die ausgestellte Bescheinigung enthält ein neues Datum zur Nachuntersuchung. Außerdem erhalten Sie zeitnah vor der Untersuchung eine Einladung zur Nachuntersuchung.

Besteht beim Betriebsarzt auch freie Arztwahl?

Nein, die Kosten für die Untersuchung muss der Arbeitgeber nur bei dem von ihm bestellten Betriebsarzt bezahlen. Sucht sich ein Arbeitnehmer einen anderen Arzt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Dr.Hans-Martin Wörner - Privatpraxis - Schillerstraße 22 - 69214 Eppelheim